Spielreglement

Spielreglement.
Die Benützung der TCV Tennisplätze durch die Clubmitglieder wird wie folgt reglementiert:


1. Spielberechtigungen
Spielberechtigt: Aktivmitglieder, Junioren (10 bis 18 Jahren). Kinder (bis 10 Jahren) dürfen den Tennisplatz nur in Begleitung eines Aktivmitgliedes benutzen. Nicht spielberechtigt: Passiv-Mitglieder. (Ausnahme: speziell vom Vorstand organisierte Clubanlässe)


2. Spielzeiten
Spielbeginn: Ab 06.00Uhr, jedoch nur bei Tageslicht (ohne Flutlicht). Spielschluss: 22.00 Uhr. Betreffend Flutlicht-Benutzung sind die Anweisungen bei den entsprechenden Lichtschaltern zu beachten. Die Spielzeit beträgt für Einzel & Doppel bis 60 Minuten. Nach Ablauf sind bei freiem Platzangebot weitere Belegungen erlaubt.


3. Platzreservation
Alle Platzreservierungen müssen immer im Platzreservationstool eingetragen sein, auch bei Spontanbelegungen. Es gelten die Richtlinien gemäss Punkt 2. Clubanlässe, Interclub-Spiele, regelmässige Trainings, Treffs werden darin fest gekennzeichnet und sind für diese Aktivitäten blockiert.
Junioren ab 17 Jahren haben die gleichen Rechte wie Aktivmitglieder. Junioren (10-18 Jahren) sind frei spielberechtigt, müssen aber auf Verlangen eines Aktivmitgliedes den Tennisplatz auf die nächste volle Stunde freigeben. Reservierte Stunden sind bei Verhinderung möglichst frühzeitig im Platzreservationstool zu streichen. Ein reservierter, aber 15 Minuten nach Beginn der Reservationszeit noch nicht belegter Platz, steht zur freien Verfügung.


4. Platzpflege
Auf den Plätzen darf nur mit Sandplatzschuhen gespielt werden. Nach jedem Spiel sind die Plätze zwingend mit dem Schleppnetz bis ganz an den
Rand abzuziehen. Die Linien müssen zwingend nach jedem Spiel gewischt werden Zudem müssen die Plätze im Sommer zwingend nach jedem Spielen mit der Bewässerungsanlage oder dem Schlauch und falls notwendig zu beregnen (es ist die Anleitung bei den Wasserschaltern zu beachten). Clubhaus, Plätze und Ballwandbereich sind vor Verlassen der Anlage aufzuräumen und abzuschliessen.


5. Schlüssel
Jedes Clubmitglied erhält einen nummerierten Clubschlüssel, der registriert ist. Bei einem evtl. Austritt ist der Schlüssel dem Vorstand auszuhändigen.


6. Gästespiel
Jedem Aktivmitglied steht das Recht zu, pro Saison 5 Gästespiele durchzuführen. Beim Eintrag im Reservationstool ist Gast+ Name des Gasts zu vermerken. Für Junioren (10-18 Jahren) gilt diese Regelung analog (unter Berücksichtigung von Pkt. 3).


7. Saisonbeginn und -ende
Aufgrund der Allwetter-Sandplätze kann grundsätzlich das ganze Jahr über gespielt werden. Es ist jedoch verboten, auf den Plätzen zu spielen, wenn der Boden gefroren ist
Für die Übergangszeit im Frühjahr und Herbst gilt folgende Faustregel betreffend Bespielbarkeit der Tennisplätze und ist von allen Mitliedern des TCV zwingend zu berücksichtigen, um die Plätze zu schonen:
• wenn das TCV Platzreservationssystem keine Reservationen zulässt;
• wenn die Platzunterlage übernässt oder gefroren ist;
• bei Nachttemperaturen von unter 2 Grad am folgenden Vormittag bis 12 Uhr;
• bei Nachttemperaturen unter 2 Grad am folgenden Nachmittag, wenn, die Tagestemperatur unter 10 Grad liegt.
Wenn andere zwingende Gründe vorliegen (z.B. Witterung oder Reparaturen), kann der Vorstand den Spielbetrieb auch während der Saison unterbrechen. In solchen Fällen wird der Platzzugang mit der Tafel „gesperrt“ versehen.


8. Spielbetrieb generell
Der Vorstand ist verpflichtet und auch befugt, notfalls Anpassungen und weitere Bestimmungen zu erlassen, auch während der laufenden Saison, um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten.

Spielreglement_2025.pdf